6 Sa 114/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-04-03, 6 Sa 114/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-04-03, 6 Sa 114/01
6 Sa 114/01Tribunal du travail3 avr. 2001
Regest
Auf die Organisationsform einer herrschenden Konzernmuttergesellschaft, die an ihren GmbH-Tochtergesellschaften zu 100 % beteiligt ist und mit diesen Ergebnisführungsverträge abgeschlossen hat, ist der Schutzgedanke des § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG - Herausnahme von Kleinbetrieben aus dem Kündigungsschutz - bei verfassungskonformer Auslegung des Betriebsbegriffs nicht anwendbar.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 114/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-04-03
Aktenzeichen: 6 Sa 114/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0403.6SA114.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG
Leitsätze
Auf die Organisationsform einer herrschenden Konzernmuttergesellschaft, die an ihren GmbH-Tochtergesellschaften zu 100 % beteiligt ist und mit diesen Ergebnisführungsverträge abgeschlossen hat, ist der Schutzgedanke des § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG - Herausnahme von Kleinbetrieben aus dem Kündigungsschutz - bei verfassungskonformer Auslegung des Betriebsbegriffs nicht anwendbar.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.11.2000 1 Ca 6401/00 abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 06.09.2000 nicht aufgelöst worden ist.
Auf Antrag des Klägers wird das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2000 aufgelöst und die Beklagte verurteilt, an den Kläger eine Abfindung vom DM 2.500. zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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