1 Sa 1470/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-03-01, 1 Sa 1470/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-03-01, 1 Sa 1470/99
1 Sa 1470/99Tribunal du travail1 mars 2000
Regest
kurze Inhaltsangabe:Der Kläger begehrt Zahlung einer in einer Betriebsvereinbarung vereinbar ten Nachtschichtzulage. Der Tarifvertrag enthält eine abschließende Rege lung.Eine Betriebsvereinbarung, die eine Nachtschichtzulage gewährt, obwohl der anwendbare Tarif vertrag eine abschließende Regelung enthält, ist nichtig gem. § 134 BGB wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG, wenn es sich um eine nicht erzwingbar mitbestimmte Angelegenheit handelt.Eine Umdeutung in einen Anspruch aus einem konkludent angenommenen sog. gebündelten Ver tragsangebot ist mangels entsprechender Anhalts punkte ebenso wenig möglich wie die Annahme eines Anspruchs aus betrieblicher Übung.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 1 Sa 1470/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-01
Aktenzeichen: 1 Sa 1470/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:0301.1SA1470.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: §§ 134 BGB, 77 Abs. 3,87 Abs. 1 BetrVG; §§ 6, 25 MTVmetallverarbeitendeIndustrie NRW
Leitsätze
kurze Inhaltsangabe:Der Kläger begehrt Zahlung einer in einer Betriebsvereinbarung vereinbar ten Nachtschichtzulage. Der Tarifvertrag enthält eine abschließende Rege lung.Eine Betriebsvereinbarung, die eine Nachtschichtzulage gewährt, obwohl der anwendbare Tarif vertrag eine abschließende Regelung enthält, ist nichtig gem. § 134 BGB wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG, wenn es sich um eine nicht erzwingbar mitbestimmte Angelegenheit handelt.Eine Umdeutung in einen Anspruch aus einem konkludent angenommenen sog. gebündelten Ver tragsangebot ist mangels entsprechender Anhalts punkte ebenso wenig möglich wie die Annahme eines Anspruchs aus betrieblicher Übung.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20.08.1999 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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