11 Sa 1333/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-11-25, 11 Sa 1333/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-11-25, 11 Sa 1333/99
11 Sa 1333/99Tribunal du travail25 nov. 1999
Regest
Bemisst sich die Höhe des am 01.01. eines Kalenderjahres fällig werdenden Überschussanteils einer als betriebliche Altersversorgung gedachten Lebensversicherung nach einem bestimmten Prozentsatz des jeweils zum 31.12. des Vorjahres vorhandenen Deckungskapitals, erhöht sich die am 01.01. eines Kalenderjahres fällig werdende Versicherungssumme um den im Vorjahr erwirtschafteten Überschussanteil.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1333/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-11-25
Aktenzeichen: 11 Sa 1333/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:1125.11SA1333.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: §
Leitsätze
Bemisst sich die Höhe des am 01.01. eines Kalenderjahres fällig werdenden Überschussanteils einer als betriebliche Altersversorgung gedachten Lebensversicherung nach einem bestimmten Prozentsatz des jeweils zum 31.12. des Vorjahres vorhandenen Deckungskapitals, erhöht sich die am 01.01. eines Kalenderjahres fällig werdende Versicherungssumme um den im Vorjahr erwirtschafteten Überschussanteil.
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts
Wuppertal vom 13.07.1999 7 Ca 1386/99 abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 1.348,-- netto nebst
4 % Zinsen seit dem 07.04.1999 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
- Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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