Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-11-08, 18 Sa 1254/99

18 Sa 1254/99Tribunal du travail8 nov. 1999

Regest

Vor Abführung der Lohnsteuern und des Arbeitnehmeranteils zur Sozial-versicherung kann der Arbeitnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen aus dem zuerkannten Bruttobetrag beanspruchen (Anschluss an Beschluss des 9. Senats des BAG vom 11.08.1998, NZA 1999, S. 85 ff).

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 Sa 1254/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-08

Aktenzeichen: 18 Sa 1254/99

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:1108.18SA1254.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 288 Abs. 1 S. 1 BGB

Leitsätze

Vor Abführung der Lohnsteuern und des Arbeitnehmeranteils zur Sozial-versicherung kann der Arbeitnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen aus dem zuerkannten Bruttobetrag beanspruchen (Anschluss an Beschluss des 9. Senats des BAG vom 11.08.1998, NZA 1999, S. 85 ff).

Tenor

Das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 29.07.1999

  • 4 Ca 1277/99 wird teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt

neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 7.700,-- brutto nebst 4 % Zinsen seit dem 30.10.1998 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 65 % und der

Kläger 35 %.

Die Revision wird wegen des Ausspruchs über die Zinsen zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.