9 Sa 188/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-07-09, 9 Sa 188/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-07-09, 9 Sa 188/99
9 Sa 188/99Tribunal du travail9 juil. 1999
Regest
Die Verpflichtung eines Arbeitgebers für die von ihm begründete Versor gungsschuld gegenüber einem bereits im Ruhestand befindlichen Arbeit nehmer erlischt nicht dadurch, daß der Arbeitgeber sein Unternehmen in eine neu gegründete KG einbringt.Scheidet der frühere Arbeitgeber anschließend aus der KG als Komman ditist und Geschäftsführer der Komplementärin aus der Gesellschaft aus und wird über diese das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt der frühere Arbeitgeber weiterhin Versorgungsschuldner des Betriebsrentners. Eine Enthaftung auf der Grundlage des Nachhaftungsbegrenzungsgesetzes kommt nicht in Betracht. Insoweit bedarf es einer teleologischen Reduk tion der §§ 26, 28 HGB.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 188/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-07-09
Aktenzeichen: 9 Sa 188/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0709.9SA188.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: §§ 26, 28, 159 HGB, 37 EGHGB, 7, 9 BetrAVG
Leitsätze
Die Verpflichtung eines Arbeitgebers für die von ihm begründete Versor gungsschuld gegenüber einem bereits im Ruhestand befindlichen Arbeit nehmer erlischt nicht dadurch, daß der Arbeitgeber sein Unternehmen in eine neu gegründete KG einbringt.Scheidet der frühere Arbeitgeber anschließend aus der KG als Komman ditist und Geschäftsführer der Komplementärin aus der Gesellschaft aus und wird über diese das Insolvenzverfahren eröffnet, bleibt der frühere Arbeitgeber weiterhin Versorgungsschuldner des Betriebsrentners. Eine Enthaftung auf der Grundlage des Nachhaftungsbegrenzungsgesetzes kommt nicht in Betracht. Insoweit bedarf es einer teleologischen Reduk tion der §§ 26, 28 HGB.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Duisburg vom 17.12.1998 2 Ca 4074/97 wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.
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Die Revision wird zugelassen.
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