Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-04-15, 7 Sa 1791/98

7 Sa 1791/98Tribunal du travail15 avr. 1999

Regest

Der Arbeitgeber ist auch im Geltungsbereich des BRTV-Bau grundsätzlich berechtigt, den Urlaub in die Kündigungsfrist zu legen.Für die Eintragungen in die Lohnnachweiskarte sind die Zahlungen des Urlaubsentgelts über das Konkursausfallgeld als Zahlungen des Arbeitgebers zu behandeln.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1791/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-04-15

Aktenzeichen: 7 Sa 1791/98

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0415.7SA1791.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § § 7 Abs. 1, 13 Abs. 2 BUrlGBundesrahmentarif-vertrag für das Baugewerbe BRTV Bau - § 8Tarifvertrag über das Sozialkassenverfah-ren im Baugewerbe - - VTV -

Leitsätze

Der Arbeitgeber ist auch im Geltungsbereich des BRTV-Bau grundsätzlich berechtigt, den Urlaub in die Kündigungsfrist zu legen.Für die Eintragungen in die Lohnnachweiskarte sind die Zahlungen des Urlaubsentgelts über das Konkursausfallgeld als Zahlungen des Arbeitgebers zu behandeln.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 16.09.1998 4 (3) Ca 2062/98 wird (auch mit den geänderten Anträgen) zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Die Revision wird zugelassen.

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