Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1998-08-11, 16 Sa 304/98

16 Sa 304/98Tribunal du travail11 août 1998

Regest

Die Erhöhung der Pflichstundenzahl für (angestellte) Lehrer an Gymnasien in NRW ab 01.08.1997 von bisher 23,5 auf 24,5 Un terrichtsstunden pro Woche führt bei teilzeitbe schäftigten Lehrern mit gleichbleibender Pflichtstundenzahl zu einer bruchteilmäßigen Verringerung ihrer monatlichen Vergütung. Die Änderung der Pflichtstundenzahl ab 01.08.1993 von 24 auf 23,5 und ab 01.08.1997 von 23,5 auf 24,5 Unterrichtsstunden pro Woche verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßig keit.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 304/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-08-11

Aktenzeichen: 16 Sa 304/98

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1998:0811.16SA304.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: §§ 5 l lit. a SchFG NW, 3 l Nr. 4 VO ab 01.08.1997 (GV. NW. S. 88), Nr. 3 SR 2 II BAT

Leitsätze

Die Erhöhung der Pflichstundenzahl für (angestellte) Lehrer an Gymnasien in NRW ab 01.08.1997 von bisher 23,5 auf 24,5 Un terrichtsstunden pro Woche führt bei teilzeitbe schäftigten Lehrern mit gleichbleibender Pflichtstundenzahl zu einer bruchteilmäßigen Verringerung ihrer monatlichen Vergütung. Die Änderung der Pflichtstundenzahl ab 01.08.1993 von 24 auf 23,5 und ab 01.08.1997 von 23,5 auf 24,5 Unterrichtsstunden pro Woche verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßig keit.

Tenor

  1. Auf die Berufung der beklagten Partei wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 12.11.1997 - 5 Ca 4226/97 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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