Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-05-26, 18 (8) Sa 234/97

18 (8) Sa 234/97Tribunal du travail26 mai 1997

Regest

Hat eine Kirchengemeinde gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden einen Verband gegründet, der ein Verwaltungsamt unterhält, so beantwortet sich die Frage, ob dieses Verwaltungsamt ein Gemeinschaftsbetrieb der Kirchengemeinde und des Verbandes darstellt, nach den von der Recht sprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Kriterien eines Gemein schaftsbetriebes mehrerer Unternehmen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 (8) Sa 234/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-05-26

Aktenzeichen: 18 (8) Sa 234/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0526.18.8SA234.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: §§ 1 BetrVG23 KSchG

Leitsätze

Hat eine Kirchengemeinde gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden einen Verband gegründet, der ein Verwaltungsamt unterhält, so beantwortet sich die Frage, ob dieses Verwaltungsamt ein Gemeinschaftsbetrieb der Kirchengemeinde und des Verbandes darstellt, nach den von der Recht sprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Kriterien eines Gemein schaftsbetriebes mehrerer Unternehmen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 07.11.1996 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal - 4 Ca 3937/96 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

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