Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-01-29, 12 Sa 1485/96

12 Sa 1485/96Tribunal du travail29 janv. 1997

Regest

Die Klägerin ist seit Juli 1978 ununterbrochen für Personalratstätigkei ten freigestellt, Damals in Vergütungsgruppe VI b BAT mit Zulage nach Vergütungsgruppe V c eingruppiert, wurde sie in der Folgezeit bis in Vergütungsgruppe IV a BAT höhergruppiert. Sie begehrt mit der Klage die Ein gruppierung in Vergütungsgruppe III BAT. Als Vergleichsperson führt sie eine Angestellte an, die seit 1993 Leiterin des Liegenschafts amtes und in Vergütungsgruppe II BAT eingruppiert ist. Das Arbeitsge richt hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der beklagten Stadtgemeinde hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1485/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-01-29

Aktenzeichen: 12 Sa 1485/96

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0129.12SA1485.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 42 Abs. 3 PersVG Nordrhein-Westfalen, § 46 Abs. 3 BPersVG, § 37 Abs. 4 BetrVG, § 78 BetrVG, Vergü tungs gruppe III BAT

Leitsätze

Die Klägerin ist seit Juli 1978 ununterbrochen für Personalratstätigkei ten freigestellt, Damals in Vergütungsgruppe VI b BAT mit Zulage nach Vergütungsgruppe V c eingruppiert, wurde sie in der Folgezeit bis in Vergütungsgruppe IV a BAT höhergruppiert. Sie begehrt mit der Klage die Ein gruppierung in Vergütungsgruppe III BAT. Als Vergleichsperson führt sie eine Angestellte an, die seit 1993 Leiterin des Liegenschafts amtes und in Vergütungsgruppe II BAT eingruppiert ist. Das Arbeitsge richt hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der beklagten Stadtgemeinde hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen.

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts

Düsseldorf vom 21.08.1996 wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.