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9 K 1180/22 Kap•Finanzgericht Münster, 2025-10-29, 9 K 1180/22 Kap
9 K 1180/22 KapTribunal fiscal29 oct. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-29
Aktenzeichen: 9 K 1180/22 Kap
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2025:1029.9K1180.22KAP.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Die Kapitalertragsteueranmeldung vom 14.10.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.04.2022 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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