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8 K 2751/21 F•Finanzgericht Münster, 2025-01-16, 8 K 2751/21 F
8 K 2751/21 FTribunal fiscal16 janv. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-16
Aktenzeichen: 8 K 2751/21 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2025:0116.8K2751.21F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer vom 24.04.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.10.2021 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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