projets
13 K 1920/21•Finanzgericht Münster, 2022-10-26, 13 K 1920/21
13 K 1920/21Tribunal fiscal26 oct. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-26
Aktenzeichen: 13 K 1920/21
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:1026.13K1920.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 26.06.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.07.2021 verpflichtet, dem Kläger die Zinsen zur Körperschaftsteuer für 2018 zu erlassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.