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9 K 1547/21 U•Finanzgericht Münster, 2022-02-10, 9 K 1547/21 U
9 K 1547/21 UTribunal fiscal10 févr. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-10
Aktenzeichen: 9 K 1547/21 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0210.9K1547.21U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senats
Der Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer 2018 vom 24.11.2021 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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