Finanzgericht Münster, 2019-10-01, 15 K 102/16 U

15 K 102/16 UTribunal fiscal1 oct. 2019

Texte intégral

Finanzgericht Münster — 15 K 102/16 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-01

Aktenzeichen: 15 K 102/16 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:1001.15K102.16U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Die Umsatzsteuerbescheide des Beklagten vom 15.5.2014 betreffend Umsatzsteuer 2010 und 2011 und die Einspruchsentscheidung vom 9.12.2015 werden dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2010 vermindert um 1.186,56 € auf 0,00 € und die Umsatzsteuer für 2011 vermindert um 2.007,08 € auf ./. 26.284,27 € herabgesetzt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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