Finanzgericht Münster, 2016-11-28, 8 K 2945/14 E

8 K 2945/14 ETribunal fiscal28 nov. 2016

Texte intégral

Finanzgericht Münster — 8 K 2945/14 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-28

Aktenzeichen: 8 K 2945/14 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:1128.8K2945.14E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2012 vom 14.10.2013 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 04.09.2014 werden mit der Maßgabe geändert, dass Einkünfte in Höhe von 55.313,87 EUR ermäßigt besteuert und die laufenden Einkünfte aus § 19 EStG (Entschädigungszahlungen) um 5.500 EUR reduziert werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligten jeweils zur Hälfte auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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