Finanzgericht Münster, 2015-10-15, 3 K 472/14 E

3 K 472/14 ETribunal fiscal15 oct. 2015

Texte intégral

Finanzgericht Münster — 3 K 472/14 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-15

Aktenzeichen: 3 K 472/14 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:1015.3K472.14E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2012 vom 18.03.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.01.2014 wird nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert.

Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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