Finanzgericht Münster, 2014-03-14, 12 K 3284/13 E

12 K 3284/13 ETribunal fiscal14 mars 2014

Texte intégral

Finanzgericht Münster — 12 K 3284/13 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-14

Aktenzeichen: 12 K 3284/13 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0314.12K3284.13E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

  1. Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer auf den 31.12.2011 vom 16.10.2012 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten für das außergerichtliche Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

  5. Die Revision wird zugelassen.

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