3 K 3834/10 G•Finanzgericht Münster, 2012-11-29, 3 K 3834/10 G
Finanzgericht Münster, 2012-11-29, 3 K 3834/10 G
3 K 3834/10 GTribunal fiscal29 nov. 2012
Regest
1. Der Gewinn aus der Veräußerung von zum Sonderbetriebsvermögen gehörigen GmbH-Anteilen an die KG unterliegt der Gewerbesteuer, auch wenn die Kommanditbeteiligung anschließend veräußert wird. 2. Die Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG ist nicht nach den Grundsätzen der sog. Gesamtsplanrechtsprechung ausgeschlossen wenn die Übertragung der GmbH-Anteile auf die KG den expliziten Wünschen der Erwerberin des KG-Anteils entsrpicht.
Texte intégral
Finanzgericht Münster — 3 K 3834/10 G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-29
Aktenzeichen: 3 K 3834/10 G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:1129.3K3834.10G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Leitsätze
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Der Gewinn aus der Veräußerung von zum Sonderbetriebsvermögen gehörigen GmbH-Anteilen an die KG unterliegt der Gewerbesteuer, auch wenn die Kommanditbeteiligung anschließend veräußert wird.
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Die Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG ist nicht nach den Grundsätzen der sog. Gesamtsplanrechtsprechung ausgeschlossen wenn die Übertragung der GmbH-Anteile auf die KG den expliziten Wünschen der Erwerberin des KG-Anteils entsrpicht.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
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