Finanzgericht Münster, 2003-05-21, 10 K 38/03 E

10 K 38/03 ETribunal fiscal21 mai 2003

Texte intégral

Finanzgericht Münster — 10 K 38/03 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-21

Aktenzeichen: 10 K 38/03 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2003:0521.10K38.03E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids vom 28.03.2002 in der

Fassung der Einspruchsentscheidung vom 04.12.2002 wird die Einkommen

steuer 2001 auf 8.832,57 Euro festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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