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13 K 843/20•Finanzgericht Köln, 2024-01-17, 13 K 843/20
Entscheidungsdatum: 2024-01-17
Aktenzeichen: 13 K 843/20
ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0117.13K843.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Der Gewerbesteuermessbescheid 2015 vom 12.03.2020 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 12.03.2020 werden mit der Maßgabe geändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag unter Anwendung der einfachen Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG auf … € festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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