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5 K 1371/20•Finanzgericht Köln, 2022-01-19, 5 K 1371/20
Entscheidungsdatum: 2022-01-19
Aktenzeichen: 5 K 1371/20
ECLI: ECLI:DE:FGK:2022:0119.5K1371.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Der Einkommensteuerbescheid für 2018 vom 09.08.2019 in Form der Einspruchsentscheidung vom 18.05.2020 wird dahin geändert, dass der im Vergleichsbetrag i.H.v. 12.403 € enthaltene Erstattungsanteil i.H.v. 103 € nicht der Einkommensteuer unterworfen wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
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