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10 K 1622/18•Finanzgericht Köln, 2021-02-25, 10 K 1622/18
10 K 1622/18Tribunal fiscal25 févr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-25
Aktenzeichen: 10 K 1622/18
ECLI: ECLI:DE:FGK:2021:0225.10K1622.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Es wird festgestellt, dass der Kläger berechtigt ist, Zuwendungsbestätigungen auch für Mitgliedsbeiträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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