Finanzgericht Köln, 2017-01-12, 6 K 889/15

6 K 889/15Tribunal fiscal12 janv. 2017

Texte intégral

Finanzgericht Köln — 6 K 889/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-12

Aktenzeichen: 6 K 889/15

ECLI: ECLI:DE:FGK:2017:0112.6K889.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 24.10.2014 und der Einspruchsentscheidung vom 19.03.2015 wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger für seine Tochter A Kindergeld in gesetzlicher Höhe für die Monate Juni bis Dezember 2011, Juni bis August 2012 sowie Januar 2013 bis März 2015 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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