10 K 3370/14•Finanzgericht Köln, 2016-11-24, 10 K 3370/14
Texte intégral
Finanzgericht Köln — 10 K 3370/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-24
Aktenzeichen: 10 K 3370/14
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:1124.10K3370.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 16.10.2014 und der Einspruchsentscheidung vom 29.10.2014 verpflichtet, die Säumniszuschläge zur Körperschaftsteuer 2000 bis 2008 zu erlassen, soweit sie auf die Einbeziehung der X-Spende in die festgesetzte Körperschaftsteuer entfallen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 17% und dem Beklagten zu 83% auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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