7 K 187/10•Finanzgericht Köln, 2013-05-22, 7 K 187/10
Texte intégral
Finanzgericht Köln — 7 K 187/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-22
Aktenzeichen: 7 K 187/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0522.7K187.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2007 vom 20.2.2009 wird unter teilweiser Aufhebung der dazugehörigen Einspruchsentscheidung vom 17.12.2009 dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers der Verlust des Genussrechtskapitals in Höhe von 2.491,04 € als weitere Werbungskosten berücksichtigt (Verlust eines Anteils am Genussrechtskapital) werden.
Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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