Finanzgericht Köln, 2007-05-10, 10 K 2341/01

10 K 2341/01Tribunal fiscal10 mai 2007

Texte intégral

Finanzgericht Köln — 10 K 2341/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-10

Aktenzeichen: 10 K 2341/01

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0510.10K2341.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 21.8.2000 und der Einspruchsentscheidung vom 10.4.2001 verpflichtet, dem Kläger Kindergeld in der gesetzlichen Höhe für die Kinder U, A und N ab 1.7.1997 bis einschließlich Mai 2004 und das Kind H von Mai 1998 bis einschließlich Mai 2004 zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 3/10 und der Beklagten zu 7/10 auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.