Finanzgericht Köln, 2007-05-08, 1 K 4435/04

1 K 4435/04Tribunal fiscal8 mai 2007

Texte intégral

Finanzgericht Köln — 1 K 4435/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-05-08

Aktenzeichen: 1 K 4435/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0508.1K4435.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Bescheid über die Aufhebung der Eigenheimzulage vom 21.5.2004 wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass den Klägern für das Jahr 2003 Eigenheimzulage in Höhe von 4.090 € gewährt wird.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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