Finanzgericht Köln, 2007-01-29, 7 K 6072/04

7 K 6072/04Tribunal fiscal29 janv. 2007

Texte intégral

Finanzgericht Köln — 7 K 6072/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-29

Aktenzeichen: 7 K 6072/04

ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0129.7K6072.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid 2001 vom ........2004 wird unter Aufhebung der hierzu er-gangenen Einspruchsentscheidung vom ......2004 geändert.

Die Umsatzsteuer 2001 wird auf 0,- DM herabgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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