13 K 5107/00•Finanzgericht Köln, 2004-03-24, 13 K 5107/00
Texte intégral
Finanzgericht Köln — 13 K 5107/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-24
Aktenzeichen: 13 K 5107/00
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0324.13K5107.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die Körperschaftsteuer- und die Gewerbesteuermessbetragsbescheide 1989 bis 1993 in Gestalt der dazu ergangenen Einspruchsentscheidungen vom ... werden abgeändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Urteilsgründe ohne die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge Gewinnlosigkeit zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit den geänderten Inhalten nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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