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4 K 1103/23 VE•Finanzgericht Düsseldorf, 2025-06-03, 4 K 1103/23 VE
4 K 1103/23 VETribunal fiscal3 juin 2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-03
Aktenzeichen: 4 K 1103/23 VE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2025:0603.4K1103.23VE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Der Energiesteuerbescheid vom 16. Dezember 2019 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. Mai 2023 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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