Finanzgericht Düsseldorf, 2016-11-16, 15 K 1640/16 E

15 K 1640/16 ETribunal fiscal16 nov. 2016

Texte intégral

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 1640/16 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-16

Aktenzeichen: 15 K 1640/16 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2016:1116.15K1640.16E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2014 vom 10.02.2016 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 16.02.2016 und der Einspruchsentscheidung vom 28.04.2016 wird dahingehend geändert, dass die abgeführten Kirchensteuern i.H.v. 11.002,44 € als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Die Berechnung der Steuer wird auf den Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

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