Finanzgericht Düsseldorf, 2013-08-20, 6 K 4183/11 K

6 K 4183/11 KTribunal fiscal20 août 2013

Texte intégral

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 4183/11 K — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-20

Aktenzeichen: 6 K 4183/11 K

ECLI: ECLI:DE:FGD:2013:0820.6K4183.11K.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Der Körperschaftsteuerbescheid für 2007 wird insoweit geändert, dass die Steuer ohne Berücksichtigung der Erträge aus den RPS i.H.v. 95 % von „…“ € und ohne Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer berechnet wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt 95 % und die Klägerin 5 % der Kosten des Rechtsstreites.

Die Revision wird zugelassen.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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