Finanzgericht Düsseldorf, 2011-11-25, 1 K 2819/08 F

1 K 2819/08 FTribunal fiscal25 nov. 2011

Texte intégral

Finanzgericht Düsseldorf — 1 K 2819/08 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-25

Aktenzeichen: 1 K 2819/08 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2011:1125.1K2819.08F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides vom 04.04.2007 und der Einspruchsentscheidung vom 30.06.2008 wird der Beklagte verpflichtet, einen Verlustfeststellungsbescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2006 zu erlassen, in dem bei der Berechnung des verbleibenden Verlustvortrags die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte aus dem Streitjahr 2006 in Höhe von 5.937,05 EUR berücksichtigt werden.

Die weitere Berechnung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2006 wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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