Finanzgericht Düsseldorf, 2007-11-15, 14 K 2815/07 Kg

14 K 2815/07 KgTribunal fiscal15 nov. 2007

Texte intégral

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 2815/07 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-15

Aktenzeichen: 14 K 2815/07 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:1115.14K2815.07KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 9. Oktober 2006 und die Einspruchsentscheidung vom 20.Juni 2007 werden aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Gewährung von Kindergeld für seinen Sohn Anton unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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