Finanzgericht Düsseldorf, 2005-02-14, 10 V 6438/04 A(E)

10 V 6438/04 A(E)Tribunal fiscal14 févr. 2005

Texte intégral

Finanzgericht Düsseldorf — 10 V 6438/04 A(E) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-14

Aktenzeichen: 10 V 6438/04 A(E)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0214.10V6438.04A.E.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

  1. Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 1995 vom 20.10.2003

in der Fassung des Änderungsbescheids vom 22.9.2004 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 23.9.2004 wird bis einen Monat nach Erlass einer das beim Finanzgericht Düsseldorf anhängige Klageverfahren (Aktenzeichen: 10 K 5599/04 E) abschließenden Entscheidung ausgesetzt.

  1. Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1997 und 1998 vom 20.10.2003 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 22.9.2004 und der

dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 23.9.2004 wird ebenfalls bis

einen Monat nach Erlass einer das beim Finanzgericht Düsseldorf anhängige Klageverfahren (Aktenzeichen: 10 K 5599/04 E) abschließenden Entscheidung ausgesetzt.

Insoweit wird allerdings die Aussetzung der Vollziehung von einer bis zum 4.3.2005 zu erbringenden Sicherheitsleistung in Höhe von 52.183,99 EUR

abhängig gemacht.

  1. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

  2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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