Finanzgericht Düsseldorf, 2003-04-09, 5 K 5372/00 U

5 K 5372/00 UTribunal fiscal9 avr. 2003

Texte intégral

Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 5372/00 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-09

Aktenzeichen: 5 K 5372/00 U

ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0409.5K5372.00U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

  1. Unter Abänderung der Umsatzsteueränderungsbescheide vom 12.03.2003 und

Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 27.09.2000 wird die Umsatzsteuer

für 1998 auf ... EUR und für 1999 auf ..... EUR festgesetzt.

Die bis zum 19.02.2003 entstandenen Kosten werden zu 85 % dem Beklagten

und zu 15 % der Klägerin auferlegt.

Die danach entstandenen Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig

erklärt.

Die Revision wird zugelassen.

  1. In der Besetzung 1.-3. beschlossen:

Der Streitwert bis zum 19.02.2003 wird auf ....... EUR, für die Zeit danach

auf ....... EUR festgesetzt.

II. Die Streitwertfestsetzung ist unanfechtbar.

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