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1 AGH 12/24•Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-06-21, 1 AGH 12/24
1 AGH 12/24Autre juridiction21 juin 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-21
Aktenzeichen: 1 AGH 12/24
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0621.1AGH12.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Klage wird abgewiesen.
Der Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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