projets
1 AGH 41/23•Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-02-16, 1 AGH 41/23
1 AGH 41/23Autre juridiction16 févr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-16
Aktenzeichen: 1 AGH 41/23
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0216.1AGH41.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.