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1 AGH 16/22•Anwaltsgerichtshof NRW, 2022-09-23, 1 AGH 16/22
1 AGH 16/22Autre juridiction23 sept. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-23
Aktenzeichen: 1 AGH 16/22
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2022:0923.1AGH16.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.
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