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1 AGH 30/19•Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-12-11, 1 AGH 30/19
1 AGH 30/19Autre juridiction11 déc. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-11
Aktenzeichen: 1 AGH 30/19
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:1211.1AGH30.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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