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1 AGH 15/20•Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-11-13, 1 AGH 15/20
1 AGH 15/20Autre juridiction13 nov. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-13
Aktenzeichen: 1 AGH 15/20
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:1113.1AGH15.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.
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