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1 AGH 5/20•Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-06-19, 1 AGH 5/20
1 AGH 5/20Autre juridiction19 juin 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-19
Aktenzeichen: 1 AGH 5/20
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0619.1AGH5.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 25.000,00 €.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Dem Kläger bleibt nachgelassen die Zwangsvoll-streckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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