Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-01-17, 1 AGH 33/19

1 AGH 33/19Autre juridiction17 janv. 2020

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 33/19 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-17

Aktenzeichen: 1 AGH 33/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0117.1AGH33.19.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen nach einem Streitwert von 25.000,00 €. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.