Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-07-14, 1 AGH 14/16

1 AGH 14/16Autre juridiction14 juil. 2017

Regest

Zu den Voraussetzungen für den Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen. Zu der Frage, wann ein Rechtsanwalt krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, den Anwaltsberuf ordnungsgemäß auszuüben.

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 14/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-14

Aktenzeichen: 1 AGH 14/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0714.1AGH14.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Normen: §§ 14 II Nr. 3 BRAO

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen für den Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen. Zu der Frage, wann ein Rechtsanwalt krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, den Anwaltsberuf ordnungsgemäß auszuüben.

Tenor

Der Widerrufsbescheid der Beklagten vom 16.03.2016 wird aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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