Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 33/16

1 AGH 33/16Autre juridiction28 oct. 2016

Regest

Zu der Frage, ob ein als Gruppenleiter einer Schadensabteilung bei einem Versicherungsunternehmen tätiger Volljurist als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 33/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-28

Aktenzeichen: 1 AGH 33/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1028.1AGH33.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Normen: §§ 46, 46a BRAO

Leitsätze

Zu der Frage, ob ein als Gruppenleiter einer Schadensabteilung bei einem Versicherungsunternehmen tätiger Volljurist als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Der Streitwert wird festgesetzt auf 30.000,00 € (25.000,00 € + 5.000,00 €).

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