Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 30/16

1 AGH 30/16Autre juridiction28 oct. 2016

Regest

Zur Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, zur Feststellung der Voraussetzungen des Vermögensverfalls und zur Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall.

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 30/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-28

Aktenzeichen: 1 AGH 30/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1028.1AGH30.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Normen: §§ 14 II Nr. 7 BRAO

Leitsätze

Zur Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, wenn der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, zur Feststellung der Voraussetzungen des Vermögensverfalls und zur Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch den Vermögensverfall.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 50.000,00 EUR.

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