Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 27/16

1 AGH 27/16Autre juridiction28 oct. 2016

Regest

Ein als Referent und Stellvertreter des Geschäftsführenden Direktors bei einem Theater tätiger Volljurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 27/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-28

Aktenzeichen: 1 AGH 27/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1028.1AGH27.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Normen: §§ 46, 46a BRAO

Leitsätze

Ein als Referent und Stellvertreter des Geschäftsführenden Direktors bei einem Theater tätiger Volljurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 30.000,00 EUR (25.000,-- € und 5.000,-- €).

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