Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-10-30, 1 AGH 25/15

1 AGH 25/15Autre juridiction30 oct. 2015

Regest

Einer juristischen Assessorin, die während ihrer Referendarzeit einen ihrer Ausbilder in massiver Form beleidigt, deswegen strafrechtlich rechtskräftig verurteilt wird, kann die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen sein.

Texte intégral

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 25/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-30

Aktenzeichen: 1 AGH 25/15

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:1030.1AGH25.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Normen: § 7 Nr. 5 BRAO, § 185 StGB, Art. 12 GG

Leitsätze

Einer juristischen Assessorin, die während ihrer Referendarzeit einen ihrer Ausbilder in massiver Form beleidigt, deswegen strafrechtlich rechtskräftig verurteilt wird, kann die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen sein.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 100 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

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