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6 Ca 325/23•Arbeitsgericht Wuppertal, 2023-07-20, 6 Ca 325/23
6 Ca 325/23Tribunal du travail20 juil. 2023
Fristlose Kündigung vor Durchführung des klärenden Gesprächs über die streitige, zur Kündigung führende, Angelegenheit.
Entscheidungsdatum: 2023-07-20
Aktenzeichen: 6 Ca 325/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2023:0720.6CA325.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 626 I BGB; §§ 611, 615, 293 BGB; § 106 S. 1 GewO
Fristlose Kündigung vor Durchführung des klärenden Gesprächs über die streitige, zur Kündigung führende, Angelegenheit.
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 27.01.2023 aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger restlichen Lohn für Januar 2023 in Höhe von 934,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2023 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.
5. Streitwert: 14.647,55 €.
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