Arbeitsgericht Wuppertal, 2007-03-21, 3 Ca 2171/06

3 Ca 2171/06Tribunal du travail21 mars 2007

Regest

Eine Arbeitnehmerin, in deren Haushalt Kinder im Alter unter zwölf Jahren leben, kann nicht verpflichtet werden, Nachtdienst zu verrichten, wenn keine dringenden betrieblichen Erfordernisse vorliegen. Das Verlangen des Arbeitgebers kann nicht auf Gleichbehandlung zu Arbeitnehmern zurückgeführt werden, die keine Kinder unter zwölf Jahren zu betreuen haben.

Texte intégral

Arbeitsgericht Wuppertal — 3 Ca 2171/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-21

Aktenzeichen: 3 Ca 2171/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2007:0321.3CA2171.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 6 Abs. 4b ArbZG

Leitsätze

Eine Arbeitnehmerin, in deren Haushalt Kinder im Alter unter zwölf Jahren leben, kann nicht verpflichtet werden, Nachtdienst zu verrichten, wenn keine dringenden betrieblichen Erfordernisse vorliegen. Das Verlangen des Arbeitgebers kann nicht auf Gleichbehandlung zu Arbeitnehmern zurückgeführt werden, die keine Kinder unter zwölf Jahren zu betreuen haben.

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, Nachtschicht zu verrichten, solange sie Kinder unter 12 Jahren zu betreuen hat.

2.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

3.Streitwert: 1.346,00 €.

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